Sehr geehrte Mitglieder,
die ordentliche Vertreterversammlung 2025 der GWG Dresden-Ost e.G. fand am 19.06.2025 von 18:02 bis 19:01 Uhr im Saal der “Villa Sachs”, Stephensonstr. 6, 01257 Dresden statt.
Die Tagesordnung umfasste folgende Punkte:
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- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit der Vertreterversammlung
- Bestimmung des Schriftführers und der Stimmzähler
- Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2024 und Vorlage des Jahresabschlusses 2024
- Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024
- Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung gemäß § 59 GenG für das Geschäftsjahr 2022 durch Verlesen des zusammengefassten Prüfungsergebnisses
- Diskussion und Beschlussfassungen zum Geschäftsjahr 2024 (Feststellung Jahresabschluss, Verlustdeckung, Berichte, Entlastung Vorstand und Aufsichtsrat)
- Wahlen zum Aufsichtsrat
- Sonstiges
- Schlusswort
Insgesamt folgten 40 der 59 Vertreterinnen und Vertreter der Einladung und nahmen an der Versammlung teil. Wir danken allen Beteiligten und Mitwirkenden für die konstruktive Veranstaltung. Alle Tagesordnungspunkte wurden vollständig abgearbeitet. Die erforderlichen Beschlüsse zum Geschäftsjahr 2024 wurden durch die ordentliche Vertreterversammlung 2025 jeweils einstimmig gefasst.
Am Ende der Veranstaltung wurde das langährige Aufsichtsratsmitglied, Herr Lutz-Jürgen Hecht aus Laubegast, nach 27 Jahren im Ehrenamt offiziell in den Ruhestand verabschiedet. Er konnte aus Altergründen nicht mehr in den Aufsichtsrat gewählt werden. Im Namen aller Mitglieder, der Vertreterinnen und Vertreter sowie des Aufsichtsrates bedankte sich der Vorstand bei Herrn Hecht für sein Engagement zum Wohle der Genossenschaft.
Das von der Vertreterversammlung einstimmig in den Aufsichtsrat gewählte Mitglied, Herr Rico Schneider aus Laubegast, trat nach seiner Wahl im Anschluss an die Versammlung in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates sein künftiges Amt an. Er fungierte bisher als Vertreter und legte sein bisheriges Amt im Zuge seiner Wahl in den Aufsichtsrat nieder. Damit wird die Kontinuität der Gremienarbeit des Aufsichtsrates sichergestellt.
Der Vorstand