Wir sind Weltkulturerbe

Wenn Dresdner den Begriff „Weltkulturerbe“ hören, denken sie zuerst an die Waldschlösschenbrücke. Sie haben dennoch direkt vor ihrer Haustür ein UNESCO-Welterbe: unsere Wohnungsgenossenschaft.

 

Die GWG ist Weltkulturerbe

2016 wurde der Genossenschaftsidee der Titel „Immaterielles Kulturerbe“ der UNESCO verliehen. Damit wird eine soziale Gesellschaftsform außerordentlich gewürdigt, die sich seit über 160 Jahren weltweit in Handel, Gewerbe, Landwirtschaft, Finanzwesen und im Wohnungsbau bewährt hat.

Wie sehr das der Fall ist, zeigt sich allein schon an der Zahl von über 900.000 Genossenschaften in mehr als 100 Ländern mit über 800 Millionen Mitgliedern. Der Aufnahme in die UNESCO-Liste des immateriellen Weltkulturerbes ging eine Bewerbung durch die deutsche Hermann-Schulze-Delitzsch-Gesellschaft e.V. und die Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft e.V. voraus.

Ganz im Sinne der Genossenschaftsidee setzen wir als GWG Dresden-Ost alles daran, um unseren Anspruch „Gut Wohnen in Gemeinschaft“ zusammen mit Ihnen, unseren Mitgliedern und Mietern, in Ihrem persönlichen Wohnumfeld zu erfüllen.

 

Die Genossenschaft-Idee

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen und / oder juristischen Personen, deren Ziel der Erwerb oder die wirtschaftliche bzw. soziale Förderung ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb ist. Das kann eine Wohnungs-, Produktions-, die Konsum-Genossenschaft oder die Raiffeisenbank sein.

Hermann Schulze-Delitzsch (1808 – 1883) und Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818 – 1888) sind die Gründerväter der deutschen Genossenschaftsidee. Heute gibt es hier 7.600 Genossenschaften mit rund 20 Millionen Mitgliedern. Über 2.000 Wohnungsbaugenossenschaften mit mehr als drei Millionen Mitgliedern verwalten etwa zwei Millionen Wohnungen.

Durch den Erwerb von Anteilen werden die Mitglieder zu Miteigentümern mit Stimmrecht. Damit gestalten sie aktiv die Entwicklung der Genossenschaft mit. In unserer Gemeinnützigen Wohnungsbau-Genossenschaft Dresden-Ost e.G. wird dieses Stimmrecht durch in regelmäßigen Abständen gewählte Vertreter ausgeübt. Diese fungieren als Bindeglied zwischen Vorstand/Verwaltung und den Mitgliedern.

Die Vertreter wählen den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand beruft. Sie beraten und beschließen notwendige Satzungsänderungen, den Jahresabschluss und die Verwendung des Bilanzergebnisses.